Tagung - Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz für Umwelt-NGOs

  • 2018-01-24T11:45:00+01:00

Stellt die Aarhus-Konvention das österreichische Anlagenrecht auf den Kopf?

Seit der Entscheidung des EuGH vom 20.12.2017, C-664/15, Protect, besteht für den Gesetzgeber dringender Handlungsbedarf im anlagenbezogenen Verfahrensrecht.
Wir möchten Sie daher gemeinsam mit dem Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband zur

Tagung
Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz für Umwelt-NGOs
Stellt die Aarhus-Konvention das österreichische Anlagenrecht auf den Kopf?
am 28.2.2018, 14-17 Uhr, Dachgeschoss Juridicum, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien einladen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Tagungsprogramm, welches Sie hier downloaden können.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.

Wir bitten um Anmeldung an beate.riedl@univie.ac.at bis 21.2.2018.