Rumänien: Liberalisierung des Energiemarkts

  • 2012-08-23T21:02:00+02:00

Der Preis für Strom wird zukünftig vom freien Markt bestimmt.

Das Strom- und Gasgesetz Nr. 123/2012 wurde im Amtsblatt Rumäniens 485 vom 16.07.2012 veröffentlicht. Dieses Gesetz schafft schrittweise das Elektrizitätsgesetz Nr. 13/2007 ab. Diese Schritte waren notwendig, um die Anforderungen der EU Richtlinie (EG) Nr. 72/2009 über den Elektrizitätsbinnenmarkt umzusetzen. Diesem Ziel folgend hat der Präsident von Rumänien durch Gesetz Nr. 134/18.07.2012, die Eilverordnung der Regierung Nr. 88/2011, welche die Änderungen des Gesetzes über erneuerbare Energien, Gesetz Nr 220/2008, beschlossen hatte, bestätigt.

Beginnend mit September 2012 werden die Preise für 15% des Industriestromes am freien Markt kalkuliert, wobei 85% der Preisvorgaben fix im Gesetz geregelt bleiben. Schrittweise wird dieser Anteil bis Jänner 2014 verringert. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Strompreis vollständig liberaliert sein. Für private Verbraucher, wird der Prozess am 1. Juli 2013 beginnen, wenn die Preise für 10% des privaten Haushaltstroms auf dem freien Markt bestimmt werden.

Sohin wurden in Rumänien nunmehr alle Richtlinien und Regeln, die von der EU für Transparenz im Stromhandel gefordert wurden, umgesetzt und sind die Bestimmungen für den Ökostrom vollständig in Kraft.

 

23.8.2012, Raluca-Speranta Marinescu, Monika Hirsch