Pumpspeicherkraftwerk ist Wasserkraftanlage

  • 2017-07-19T09:10:00+02:00

Kann ein Pumpspeicherkraftwerk, das einmalig durch die Ausleitung der erforderlichen Wassermenge aus einem Gewässer befüllt wird, den Tatbestand der Wasserkraftanlage des Anhanges 1 Z 30 lit a UVP-G 2000 erfüllen?

Mit Erkenntnis vom 30.3.2017, Ro 2016/07/0015, klärte der VwGH die kontrovers diskutierte Frage, ob ein Pumpspeicherkraftwerk, das einmalig durch die Ausleitung der erforderlichen Wassermenge aus einem Gewässer befüllt wird, den Tatbestand der Wasserkraftanlage des Anhanges 1 Z 30 lit a UVP-G 2000 erfüllen kann.
Die Richter bejahen dies, weil die vorgesehene Speicherung des Wassers zur Energiegewinnung erfolgt. Dass die Ausleitung nicht dauerhaft erfolgt, mache hier keinen Unterschied. Sämtliche Vorrichtungen zur Entnahme von Wasser aus einem Fließgewässer – unabhängig von der Art der Entnahme bzw. der Art der Wassernutzung – sind den Ausführungen des Höchstgerichts zufolge als Ausleitungen zu verstehen, womit auch den unionsrechtlichen Vorgaben entsprochen wird.
 
Mag. Julia Menguser, NHP-Salzburg