Rumänien: Energie- und Gasgesetz – Änderungen durch den Premierminister angenommen

  • 2012-10-14T20:58:00+02:00

Neue Änderungen im Gesetz Nr. 123/2012 (Energie- und Gasgesetz) führen wieder die Möglichkeit ein Stromlieferverträge zwischen Produzenten und Händler abzuschließen.

Aufgrund der zahlreichen Forderungen von Investoren, einen sicheren Strommarkt in Rumänien zu haben, hatte die Umweltministerin (Mrs. Rovana Plumb) Änderungen im Gesetz Nr. 123/2012 angekündigt. Siehe dazu unseren Eintrag auf der Homepage unter News vom 01.10.2012. Diese Woche kündigte Premierminister Ponta in einer Pressekonferenz an, die Änderungen im Entwurf der Eilverordnung anzunehmen.

Die wesentlichen Änderungen im Energie- und Gasgesetz betreffen die direkten zweiseitigen Energielieferverträge als Möglichkeit des Energiehandels, inklusive Import und Export von Energie. Die Transparenz soll durch die Verpflichtung der Handelspartner zur Offenlegung von Preis, Menge und Laufzeit der Verträge nach Ablauf von maximum 3 Monaten nach Vertragsbeendigung gewahrt werden.

Darüber hinaus müssen die Handelspartner die Energielieferverfahren auf ihren Webseiten veranschaulichen und der Energiebörse (OPCOM) sowie der Energiekontrollbehörde (ANRE) monatliche Berichte über die Energielieferungen übermitteln. Diese Informationen müssen für eine Periode von 5 Jahren in den Büchern der Handelspartner aufbewahrt werden und können von ANRE oder der Europäischen Kommission abgerufen werden.

Der Entwurf könnte noch vom Wirtschaftsministerium abgeändert werden. Nach seiner Annahme wird er im Gesetzblatt veröffentlicht.

 

14.10.2012, Raluca Marinescu