Rumänien: Keine Dienstleistungsfreiheit für Rumänen in Österreich

  • 2012-02-01T22:40:00+02:00

Die Republik Österreich hat vor Weihnachten die Notifikation zur Verlängerung des Übergangsregimes betreffend die Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Kommission übermittelt.

Eine gemeinsame Stellungnahme des Rates ist laut Übergangsregime (Kapitel Freizügigkeit in den Anhängen VI und VII der Beitrittsakte für Rumänien und Bulgarien) nicht vorgesehen. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben nach dem Übergangsregime ein vom Rat autonomes Recht, die Übergangsregelungen zur Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit weiter anzuwenden, sofern sie dies der Europäischen Kommission rechtzeitig vor Ablauf des vorgesehenen Zeitraums (31.12.2011) mitteilen. Österreich kann daher seine Beschränkungen für Rumänien und Bulgarien betreffend Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitskräften im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit bis 31.12.2013, dem Ablauf der dritten und letzten Phase des Übergangsarrangements gegenüber Rumänien und Bulgarien, beibehalten.