Vertreter aus Wissenschaft und Praxis fordern Lösungen für Rechtsschutz im Umweltrecht

  • 2018-03-01T11:00:00+01:00

Von Niederhuber & Partner initiierte Veranstaltung am Wiener Juridicum zeigt dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers in Umweltverfahren auf

Bei der gemeinsam mit dem Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien veranstalteten Tagung „Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz für Umwelt-NGOs” im bis auf den letzten Sitzplatz gefüllten Dachgeschoss des Wiener Juridicum analysierten hochkarätige Expertinnen und Experten den momentanen Handlungsbedarf des Gesetzgebers in Umweltverfahren.

NHP-Gründungspartner Martin Niederhuber erarbeitete in einem ersten Teil der Tagung umrahmt von Prof. Theresa Weber und Prof. Daniel Ennöckl die momentane Ausgangssituation, die nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache „Protect” vorherrscht. Der Europäische Gerichtshof hatte ja festgehalten, dass Umweltorganisationen nicht nur in UVP-Verfahren zu beteiligen sind, sondern ihnen auch in „normalen“ Genehmigungsverfahren – soweit diese einen Bezug zu EU-Recht haben – Parteistellung bzw. ein gerichtliches Überprüfungsrecht einzuräumen ist. Alle drei Redner/innen attestierten dem Gesetzgeber Handlungsbedarf. Martin Niederhuber: „Österreich hat die letzten Jahre untätig zugesehen, wie der EuGH schonungslos die Rechte der NGOs in Umweltverfahren erweitert hat. Wir lassen uns von der Diskussion über Details blenden, notwendig wäre aber eine große, ganzheitliche Lösung für den Wirtschaftsstandort Österreich”

Im Anschluss an einen in dieser Form in Österreich noch nie so auf den Punkt gebrachten Problemaufriss diskutierte unter der fachkundigen Leitung von Eric Frey von der Tageszeitung „Der Standard” eine hochkarätige Runde: Thomas Alge (Ökobüro) und Judith Schreiber (IV) zogen ihre Schlussfolgerungen genauso wie Waltraud Petek (BMNT), die auch in die innerstaatliche Umsetzung des EuGH-Urteils involviert ist, und Dietlinde Hinterwirth (Verwaltungsgerichtshof). Peter Sander (NHP) rundete das Podium ab und brachte es schlussendlich auf den Punkt: „Während in den letzten Jahren über Rechtsschutzdefizite für Umwelt-NGOs diskutiert wurde, diskutieren wir vor dem Hintergrund der dringend gebotenen Gesetzesnovellen nun die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.”

Die kontroversiellen Diskussionsbeiträge der Teilnehmer/innen unterstrichen einmal mehr die Aktualität des Themas und den dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers.