Neue EU-Trinkwasserrichtlinie seit 12.1.2021 in Kraft

  • 2021-02-08T14:56:00+01:00

Massive Erhöhung des Untersuchungsaufwands für Wasserversorger kommt doch nicht.

Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde knapp vor Weihnachten des vergangenen Jahres die neue EU-Trinkwasserrichtlinie kundgemacht. Die Umsetzung in nationales Recht hat bis 12.1.2023 zu erfolgen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zugang zu Trinkwasser: Beabsichtigt ist ein verbesserter Zugang zu sauberem Trinkwasser durch Umsetzung öffentlicher Wasserspender und Bereitstellung von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden. Es bleibt aber den Mitgliedstaaten überlassen zu regeln, ob die Ausgabe von Trinkwasser in der Gastronomie kostenlos oder gegen eine Servicegebühr erfolgt.
  • Überwachung und Schutz der Trinkwasserqualität: Ausweitung des risikobasierten Ansatzes über die gesamte Versorgungskette, dh Untersuchungen vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Übergabe an Abnehmer/innen. Die in Vorentwürfen vorgesehen Maßnahmen, welche eine massive Erhöhung des Untersuchungsaufwandes für Wasserversorger bedeutet hätten, kommen nicht.

Lisa Fürst, Salzburg


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