Aarhus II – EuGH „Protect“
Der EuGH hat mit Urteil vom 20.12.2017 (Protect) entschieden, dass NGOs in Anlagengenehmigungsverfahren noch umfassendere Parteistellung und gerichtliche Überprüfungsrechte bekommen. Welche Konsequenzen hat dies für die Praxis?
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Der EuGH hat mit Urteil vom 20.12.2017 (Protect) entschieden, dass NGOs in Anlagengenehmigungsverfahren noch umfassendere Parteistellung und gerichtliche Überprüfungsrechte bekommen. Welche Konsequenzen hat dies für die Praxis?