Das UVP-G ist kein einfaches Gesetz. Und in diesem Gesetz ist die Beurteilung der Kumulierung von Projektauswirkungen wiederum die schwierigste Aufgabe. Martin Niederhuber berichtet, dass der Verwaltungsgerichtshof all dem nun noch das „Sahnehäubchen“ aufgesetzt hat, indem er Auswirkungen von Windenergieanlagen und Wasserkraftwerken kumulierend beurteilt haben will.
Durch das Ansehen des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übertragen werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.
Hinweis: Das Aktualisieren der Cookie-Einstellungen und das Akzeptieren der „Externe Medien“-Cookies deaktiviert das Blockieren der Videos. Zu den Cookie-Einstellungen