Abfallhandel ohne Erlaubnis

Im österreichischen Abfallrecht braucht ein Abfallsammler eine behördliche Erlaubnis. Jemand, der „nur“ mit Abfall handelt, braucht diese nicht und unterliegt auch nur bedingt der behördlichen Aufsicht. In dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“ beschäftigt sich Peter Sander mit der Abgrenzung dieser Begrifflichkeiten.

Durch das Ansehen des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übertragen werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Hinweis: Das Aktualisieren der Cookie-Einstellungen und das Akzeptieren der „Externe Medien“-Cookies deaktiviert das Blockieren der Videos. Zu den Cookie-Einstellungen