Die Idee klingt simpel: Viele kleine Projekte können gemeinsam erhebliche Umweltauswirkungen haben und müssen dann, wenn sie gemeinsam die UVP-Schwellenwerte überschreiten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Das war in der Praxis schon bislang kompliziert, der Verwaltungsgerichtshof hat dies nun noch komplizierter gemacht. Im neuen Video erklärt Martin Niederhuber, was die aktuellen Entwicklungen rund um die UVP-Kumulierung für die Praxis bedeuten, welche Projekte betroffen sind und wie das neue Rundschreiben des BMLUK hier Abhilfe verspricht.
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