ElWG 2026: Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie neu gedacht ⚡ Die bisher standortgebundene Eigenversorgung wird im ElWG ausdrücklich geregelt und um die dislozierte Eigenversorgung erweitert: Strom kann zwischen Einspeise- und Bezugszählpunkt zugewiesen werden, solange der Zählpunktinhaber identisch ist. In der neuesten Folge „3 Minuten Umweltrecht“ erklärt Rechtsanwalt Gregor Biley, warum damit Modelle wie Bürgerenergiegemeinschaften vereinfacht werden und wie Eigenversorger von reduzierten Netznutzungskosten ab 1.10.2026 profitieren können.
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