Im Rahmen des Umzugs unserer Kanzlei in Bratislava musste aus technischen Gründen die Telefonnummer geändert werden.
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Im Rahmen des Umzugs unserer Kanzlei in Bratislava musste aus technischen Gründen die Telefonnummer geändert werden.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt:
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