Der VwGH hat kürzlich erneut bekräftigt, dass auch Kleinwasserkraftwerke öffentlichen Interessen dienen, selbst wenn die erzeugte Menge an Strom nicht sehr groß ist.
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Der VwGH hat kürzlich erneut bekräftigt, dass auch Kleinwasserkraftwerke öffentlichen Interessen dienen, selbst wenn die erzeugte Menge an Strom nicht sehr groß ist.
RA Mag. Maximilian Schlenk verstärkt mit seiner Expertise das NHP-Team – und bleibt der Kanzlei treu, bei der er seine gesamte anwaltliche Ausbildung absolvierte.
Hochwasser- und Starkregenschutzmaßnahmen bei Gebäuden - Handlungsleitfaden für Gemeinden, Bürgermeister und Planer Teil 2
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