Der VwGH hat kürzlich erneut bekräftigt, dass auch Kleinwasserkraftwerke öffentlichen Interessen dienen, selbst wenn die erzeugte Menge an Strom nicht sehr groß ist.
Loading...
Der VwGH hat kürzlich erneut bekräftigt, dass auch Kleinwasserkraftwerke öffentlichen Interessen dienen, selbst wenn die erzeugte Menge an Strom nicht sehr groß ist.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt:
Der Newsletter von Februar 2026 ist veröffentlicht - jetzt reinlesen.