Der VwGH hat kürzlich erneut bekräftigt, dass auch Kleinwasserkraftwerke öffentlichen Interessen dienen, selbst wenn die erzeugte Menge an Strom nicht sehr groß ist.
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Der VwGH hat kürzlich erneut bekräftigt, dass auch Kleinwasserkraftwerke öffentlichen Interessen dienen, selbst wenn die erzeugte Menge an Strom nicht sehr groß ist.
§ 24a AWG 2002
§ 2 Abs 8 Z 3 AWG 2002; § 26 AWG 2002
Anh II Z 10 lit h UVP-RL 2011/92/EU; Anh 1 Z 10 lit e UVP-G 2000