Österreich: Paul Reichel publiziert in ecolex zur Ausnahmegenehmigung nach § 104a WRG

  • 2012-11-15T01:00:00+02:00

Das Wasserrecht gibt für Oberflächengewässer und Grundwasser Zielzustände vor.

Jedoch können im Einzelfall Ausnahmen gemäß § 104a WRG genehmigt werden. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung hat Paul Reichel für die am 21.11.2012 erscheinende Ausgabe 11 der Fachzeitschrift ecolex einen Beitrag beigesteuert.

15.11.2012, Paul Reichel