BMLFUW nutzt „kleine Novelle“ zur Wiedereinführung des Bergversatz-AlSAG-Tatbestandes.
Der BMLFUW hat einen Entwurf des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes vorgelegt. Tatsächlich beschäftigt sich die Sammelnovelle in erster Linie mit Anpassungen, die auf die ab 1.1.2014 neuen Verwaltungsgerichte abzielen. Aber auch das AlSAG soll geändert werden, sodass hinkünftig auch das Befördern von Abfällen zu bestimmten Tätigkeiten in das Ausland (wieder) AlSAG-pflichtig ist, selbst wenn Behandlungsverfahren vorgeschaltet sind, um die beitragspflichtige Tätigkeit erst zu ermöglichen.
Diese Bestimmung ist eine unmittelbare Reaktion auf eine erfolgreiche Beschwerde unserer Kanzlei (VwGH 26.7.2012, 2010/07/0215), mit der erreicht werden konnte, dass der Abfallexport zur Herstellung von Bergversatzmaterial im Ausland gerade keiner AlSAG-Pflicht unterliegt. Hinsichtlich der Neuregelung darf ebenfalls bezweifelt werden, ob diese EU- und verfassungsrechtskonform geraten ist. Wie die Höchstgerichte zu diesem alten/neuen Beitragstatbestand stehen, wird wohl die Zukunft weisen.
Peter Sander, 15.4.2013