Verwaltungsreformgesetz BMLFUW; Novelle zu UVP-G 2000, AlSAG, WRG 1959 in Begutachtung!
Das BMLFUW hat einen Entwurf für ein Verwaltungsreformgesetz zur einwöchigen Begutachtung vorgelegt, welches Änderungen in zahlreichen Umweltgesetzen vorsieht.
2016-11-09T15:40:00+02:00
Die zentralen Schlagwörter des Paketes lauten Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsvereinfachung.Folgende Vorschläge sind im Überblick auszugsweise enthalten:
- UVP-G 2000:
- Keine Kumulierung mit später hinzutretenden Projekten, aber erneut keine zeitliche Begrenzung für bestehende Alt-Vorhaben.
- Die Kundmachung des Genehmigungsbescheides gilt nach Ablauf von zwei Wochen als Zustellung.
- Begründungs- und gegebenenfalls Kostentragungspflicht für verspätete Einwendungen.
- Zuständigkeit des BVwG in allen Angelegenheiten nach dem UVP-G 2000.
- Klarstellung zum Inhalt der Parteirechte von Umweltanwaltschaften und Gemeinden.
- Das Stellungnahmerecht von Umweltanwaltschaften, Standortgemeinde und BMLFUW zur Umweltverträglichkeitserklärung vor deren Auflage entfällt.
- AlSAG:
- Entfall der Ausnahmeregelung zum Erdaushub. Dieser soll künftig dem Begriff „Bodenbestandteil“ unterliegen und umfasst bodenaushubähnliche Materialien, wie zB Gleisaushubmaterial und Kieswaschschlämme.
- Ausnahme für Bodenaushubmaterial und Bodenbestandteile, die gemäß BAWPl 2011 zur Geländeverfüllung verwendet werden.
- Ausnahme für Bodenaushubmaterial und Bodenbestandteile, die auf einer dafür genehmigten Deponie abgelagert werden.
- Ausnahme für Recycling-Baustoffe, die gemäß Recycling-Baustoffverordnung hergestellt und im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme verfüllt werden.
- Klarstellung, dass Ersatzrohstoffe im Sinne der AVV nicht dem Beitragstatbestand der Verbrennung unterliegen.
- Erweiterung der Ausnahmebestimmungen für Stahlwerksschlacken.
- WRG 1959:
- Verlängerung der NGP-Sanierungsfristen um ein weiteres Jahr.
- Amtswegige Einleitung eines wasserrechtlichen Widerstreitverfahrens gemäß VwGH-Judikatur.