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"Dritte Piste-Entscheidung zeigt: Es gilt das Gesetz"
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„Hoch wern mas nimma gwinnen!“ hat Toni Pfeffer 1999 dem Reporter bei einem Halbzeit-stand von 0:5 geantwortet. Österreich hat dann gegen Spanien auch 0:9 verloren. Und genau das fällt Martin Niederhuber ein, wenn er über die Aarhus-Konvention berichtet, also über die Frage, ob die Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Genehmigungsverfahren mitreden darf oder nicht. Sein ernüchterndes Resümee: null Tore für den Gesetzgeber, neun Tore für die Gerichte.
Die vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) sowie Niederhuber & Partner Rechtsanwälte ausgerichtete Fachveranstaltung „Die Baustelle – Rechtliche Rahmenbedingungen für Auftragnehmer, Auftraggeber und Behörde“ beschäftigt sich mit den rechtlichen Implikationen der Abwicklung von Bauvorhaben.
Dringender Reparaturbedarf im Anlagenrecht.