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Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.
Anmeldung per Mail an beate.riedl@univie.ac.at
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt:
Der Newsletter von Februar 2026 ist veröffentlicht - jetzt reinlesen.