„Geht´s ein bisserl schneller?“ - Fachtagung zur Verfahrensbeschleunigung im Palais Niederösterreich als gelungene Uni-Kooperation

  • 2019-05-23T14:26:42+02:00

Ein voller Erfolg war die hochkarätig besetzte und in Kooperation der Donau Universität Krems und der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Wien durchgeführte Fachtagung zu Möglichkeiten der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren am 22. Mai.

Em. Univ.-Prof. Bernhard Raschauer, Senatspräsident HR Dr. Martin Köhler und Frau Dr. Gertrud Breyer von der Niederösterreichischen UVP-Behörde eröffneten den Reigen der Ideen und Überlegungen, die zur Zeit die umweltrechtliche Szene beschäftigen: Kann und soll man Verwaltungsverfahren effizienter und rascher gestalten – und wenn ja: Wie?
Im bis auf den letzten Platz gefüllten Rittersaal des Palais Niederösterreich wurde nach dieser Expert/innenrunde von den rund 100 Tagungsteilnehmer/innen intensiv diskutiert. Einig waren sich die Expert/innen dabei nicht in allen Punkten, jedenfalls aber darin, dass durchwegs Potential für effizientere Verfahren zu finden ist. Unter der Leitung von Prof. Daniel Ennöckl von der Universität Wien, der die Tagung mit dem Vizerektor für Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung der Donau Universität Krems, Univ.-Prof. Thomas Ratka, organisierte und leitete, ging es dann im zweiten Teil der Podiumsdiskussion gleich ordentlich zur Sache: Vertreter/innen von NGOs, dem BMVIT der ASFINAG und Projektwerberanwalt Mag. Martin Niederhuber diskutierten durchwegs emotional über ihre Erfahrungen in Genehmigungsverfahren und Optimierungspotentiale.

Mitorganisiert wurde die Tagung von der Anwaltskanzlei Niederhuber & Partner, die unter anderem auf Umwelt- und Anlagenrecht spezialisiert ist. Martin Niederhuber zum Thema: „Am hohen Umweltschutzniveau in Österreich kratzen, das will niemand. Ich glaube, wir können das außer Streit stellen. Dennoch gibt es einige Stellschrauben, an denen man durchwegs drehen kann, um effizientere Verfahren für die Wirtschaft zu gewährleisten, zum Beispiel bei der Kundmachung oder der Verfahrensgliederung. Und wir brauchen mehr Transparenz, erst dann funktioniert auch die Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhus-Konvention so richtig.”

Gerade bei der Hebung von Effizienzpotentialen und einer gesteigerten Transparenz war sich das Podium dann wieder einig. Das Publikum mahnte in diesen Punkten vor allem ein, dass die Politik sich wieder mehr auf ihre Expert/innen verlassen sollte, um den Bürger/innen, der Wirtschaft und auch Umweltorganisationen weiterhin ein den Anforderungen der Zeit entsprechendes Verfahrensrecht zur Verfügung stellen zu können.