VwGH: Revisionen gegen Genehmigung der dritten Piste am Flughafen Wien erfolglos

  • 2019-04-23T10:00:00+02:00

Im jahrelang dauernden Streit scheint nun der VwGH das letzte Wort gesprochen zu haben.

Die Kernpunkte der Entscheidung können wie folgt zusammengefasst werden (VwGH 6.3.2019, Ro 2018/03/0031 bis 0038, Ro2019/03/0007 bis 0009-6):

  • Festlegung der Flugrouten:

- Die durch die Austro Control künftig festgelegten Flugrouten gehören zu den prognostischen Annahmen, die bei der Prüfung der Schadstoff- und Lärm-Belastung zugrunde zu legen sind.

- Die Prognose hat grundsätzlich alle Flugrouten zu umfassen, die für den An- und Abflug zu und von der dritten Piste in Betracht kommen können, wobei besonderes Augenmerk auf jene Flugrouten gelegt werden kann, deren Festlegung durch die Austro Control „mit größter Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten ist.

  • Fluglärm:

- Soweit sich die Revisionen dagegen wenden, dass das LFG und die LuLärmIV nur objektseitige Schallschutzmaßnahmen vorsehen und keinen „Freiraumschutz“ gewähren, verweist der VwGH auf die Besonderheiten des Flugverkehrs, woraus abzuleiten ist, den Lärmschutz im Besonderen auf die betroffenen Objekte zu fokus­sieren.

  • Berücksichtigung von THG-Emissionen:

- Eine Zurechnung der THG-Emissionen aus Flügen von und zur dritten Piste ist nicht zulässig – iZm dem Klimawandel sind die THG-Emissionen aus dem Luftverkehr grundsätzlich den Luftfahrzeugbetreibern zuzuordnen, nicht aber den Betreibern von Flughäfen.

Mag. Paul Reichel (NHP-Salzburg)