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Als Anlagenbetreiber einer IPPC-Anlage werden Sie mit Abkürzungen wie BVT, BREF oder AZB konfrontiert. Was hinter diesen Abkürzungen steckt und welche Verpflichtungen mit dem Betreiben einer IPPC-Anlage einhergehen, erklärt David Suchanek in dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“.
RA Mag. Maximilian Schlenk verstärkt mit seiner Expertise das NHP-Team – und bleibt der Kanzlei treu, bei der er seine gesamte anwaltliche Ausbildung absolvierte.
Hochwasser- und Starkregenschutzmaßnahmen bei Gebäuden - Handlungsleitfaden für Gemeinden, Bürgermeister und Planer Teil 2
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