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Als Anlagenbetreiber einer IPPC-Anlage werden Sie mit Abkürzungen wie BVT, BREF oder AZB konfrontiert. Was hinter diesen Abkürzungen steckt und welche Verpflichtungen mit dem Betreiben einer IPPC-Anlage einhergehen, erklärt David Suchanek in dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt:
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