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Als Anlagenbetreiber einer IPPC-Anlage werden Sie mit Abkürzungen wie BVT, BREF oder AZB konfrontiert. Was hinter diesen Abkürzungen steckt und welche Verpflichtungen mit dem Betreiben einer IPPC-Anlage einhergehen, erklärt David Suchanek in dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“.
§ 2 Abs 8 Z 3 AWG 2002; § 26 AWG 2002
Anh II Z 10 lit h UVP-RL 2011/92/EU; Anh 1 Z 10 lit e UVP-G 2000
Bei „Frag den Anwalt" bekommen Interessierte Einblicke in den juristischen Arbeitsalltag einer Umweltrechtskanzlei und haben die Möglichkeit Fragen zu Bewerbung und Berufseinstieg zu stellen.