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Als Anlagenbetreiber einer IPPC-Anlage werden Sie mit Abkürzungen wie BVT, BREF oder AZB konfrontiert. Was hinter diesen Abkürzungen steckt und welche Verpflichtungen mit dem Betreiben einer IPPC-Anlage einhergehen, erklärt David Suchanek in dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“.
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Niederhuber & Partner zählt im aktuellen Chambers Europe Ranking 2026 erneut zu den führenden Kanzleien im Bereich „Public Law: Planning and Environment“. Auch auf individueller Ebene wurden unsere Rechtsanwälte besonders hervorgehoben: Martin Niederhuber wird weiterhin als einer der führenden Anwälte im Umweltrecht geführt, während Florian Stangl als „Up and Coming“ ausgezeichnet wurde.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt: