Die Förderung von erneuerbarem Gas

  • 2021-04-13T13:10:00+02:00

Die Regierungsvorlage erweitert den bisher auf Ökostrom beschränkten Anwendungsbereich der Förderregelungen des EAG um erneuerbares Gas. Als „erneuerbar“ gelten insbesondere Wasserstoff und Gase, die etwa aus biologischen Abfällen gewonnen werden, sofern für den Erzeugungsprozess ausschließlich erneuerbare Energie verwendet wurde.

Die Förderregelung für Grüngas im Überblick:


• Investitionsbeihilfen: Die EAG-RV sieht Investitionszuschüsse für Anlagen zur Herstellung von erneuerbarem Gas vor; der laufende Betrieb wird hingegen nicht subventioniert. Je nachdem, ob es sich um die Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage (§ 60 EAG-RV), die Neuerrichtung einer Anlage zur Herstellung von erneuerbarem Gas (§ 61 EAG-RV) oder um eine Wasserstoff - bzw. Synthetisches-Gas-Anlage (§ 62 EAG-RV) handelt, bestehen spezielle Voraussetzungen für die Förderung (z.B. hinsichtlich des Rohstoff einsatzes, der Mindestleistung, der Weiternutzung des Gases etc).


• First-come-first-served: Die Zuschüsse werden in Fördercalls vergeben, wobei grundsätzlich der Zeitpunkt des Einlangens entscheidet. Bei Wasserstoff-Anlagen (einschließlich Anlagen für synthetisches Gas) wird dieses „Windhund-Prinzip“ insoweit etwas relativiert, als auch weitere Kriterien (zB Ausmaß der Treibhausgas-Einsparung) für die Reihung der Förderanträge festgelegt werden können. Durchgeführt werden die Vergabeverfahren durch die EAG-Abwicklungsstelle. Verfahren, Zuschüsse und Voraussetzungen sollen durch Verordnung der BMK (im Einvernehmen mit der BMLRT) näher ausgestaltet werden.


• Fördervolumen: Pro Jahr sollen für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen € 20 Mio., für die Neuerrichtung von Grüngas-Anlagen € 30 Mio. und für die Errichtung von Wasserstoff-Anlagen (einschließlich synthetisches Gas) € 50 Mio. zur Verfügung stehen. Finanziert wird das Förderbudget (vergleichbar mit der Ökostromförderung) von den Gasendkunden („Grüngas-Förderbeitrag“). Grüne Wasserstoff-Anlagen müssen zudem keine Erneuerbaren-Förderpauschale leisten.

 

Florian Stangl, Wien

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