Regierungsvorlage UVP-G-Novelle 2023: Klima, Boden & Erneuerbare

  • 2023-02-03T11:50:00+01:00

Die UVP-G-Novelle 2023 ist nun endlich im Umweltausschuss des Nationalrats gelandet. Es geht (immer noch) um Erneuerbare und Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung; die EU- Beschleunigungs-VO wurde dabei allerdings ignoriert.

„Fast track“ für Erneuerbare
• Beschleunigung von „Vorhaben der Energiewende“: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, Speicher, Leitungen und (neu) Eisenbahnen; PV-Anlagen bleiben ausgenommen.
• Windkraftanlagen sollen nicht an fehlender Raumplanung scheitern: Hat ein Bundesland Vorrangs- oder Eignungsflächen ausgewiesen, schadet eine fehlende Flächenwidmung der Gemeinde nicht. Fehlt auch die Windenergieraumplanung des Landes, genügt die Zustimmung der Standortgemeinde.
• Vorhaben der Energiewende dürfen nicht am Landschaftsbild scheitern, wenn bereits vorher eine Strategische Umweltprüfung erfolgte.
• Gleichzeitig wird diesen Vorhaben ex lege ein hohes öffentliches Interesse attestiert.


Klima und Boden
• Begrenzung der Emission von Treibhausgasen nach dem Stand der Technik; ausgenommen sind dem Emissionshandel unterliegende Anlagen.
• Bodenschutzkonzept als Antragsunterlage (neu).
• Industrie- und Gewerbeparks, Einkaufszentren, Logistikzentren und Parkplätze: Einzelfallprüfungen im Hinblick auf die Schutzgüter Fläche und Boden.


Verfahrensbeschleunigung
• Einwendungen müssen bei sonstiger Präklusion innerhalb der Auflagefrist erfolgen.
• Verfahrensgliedernde Fristen für Parteienvorbringen mit Teil-Präklusionswirkung. Ergänzendes Vorbringen spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung.
• Beschränkung des Nachschiebens von Vorbringen beim Bundesverwaltungsgericht.
• Zulässigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Konzeptform.
• Technologische Weiterentwicklungen oder immissionsneutrale Änderungen bereits bewilligter UVP-Projekte sind bloß anzeigepflichtig.


Ausweitung der UVP-Tatbestände
• Die UVP-Tatbestände werden – aufgrund von Vertragsverletzungsverfahren, höchstgerichtlicher Judikatur, aber auch zur Umsetzung eines reduzierten Bodenverbrauchs – deutlich ausgeweitet – fast jede Branche ist betroffen!