EuGH-Urteil zur Rechtssache C-519/24:

  • 2026-05-12T15:40:00+02:00

Stehen nationale Steuern auf Treibhausgasemissionszertifikate im Widerspruch zur Emissionshandelsrichtlinie?

Die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG verfolgt das Ziel, Treibhausgasemissionen in der EU kostensparend und auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern. Bestimmte treibhausgasintensive Aktivitäten, wie beispielsweise industrielle Tätigkeiten sowie Teile des Luft- und Seeverkehrs, sind daher zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (ETS) verpflichtet.

Mittels der in manchen Sektoren erfolgenden kostenloser Zuteilung von Emissionszertifikaten an Betreiber:innen sollen Einbußen der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Verlagerung der Treibhausgasemissionen in Drittstaaten verhindert und dadurch die ökonomische Entwicklung, die Beschäftigung, die Integrität und die Wettbewerbsbedingungen im Unionsraum geschützt werden. Unternehmen kommt damit die Möglichkeit zu, die ihnen zugeteilten Zertifikate selbst zu nützen oder zu Marktpreisen weiterzuverkaufen.

Aufgrund des von ungarischen Behörden ausgerufenen Notstandes durch den Krieg in der Ukraine wurde Betreiber:innen mit größeren Mengen zugeteilter Treibhausgasemissionszertifikate im Jahr 2023 eine Steuer auf solche Zertifikate auferlegt. In weiterer Folge richtete das ungarische Stuhlgericht Veszprém im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage an den EuGH, ob eine solche nationale Steuer auf Kohlenstoffdioxidemissionszertifikate mit den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen des Emissionshandels im Widerspruch steht.

Der Gerichtshof wies in seinem Urteil zunächst darauf hin, dass die Zuteilung der kostenlosen Zertifikate auf Unionsebene vollständig harmonisiert ist, weswegen Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich steuerliche Maßnahmen erlassen können, jedoch diese nicht die Ziele der EmissionshandelsRL vereiteln dürfen. Eine solche Maßnahme ist insbesondere dann unionsrechtswidrig, wenn sie den Anreiz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, der für das reibungslose Funktionieren des ETS unerlässlich ist, untergräbt.

Die Erhebung einer Steuer nach dem Beispiel Ungarns auf kostenlose Zertifikate nehme nach Ansicht des EuGH Wirtschaftsteilnehmer:innen den Anreiz, Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu tätigen, wodurch zudem ein wesentlicher Teil des wirtschaftlichen Wertes der Emissionszertifikate verloren ginge. Auch die Tatsache, dass Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt wurde, ihre Steuerbemessungsgrundlage bei einer Reduktion der von ihnen verursachten Emissionen um bis zu 50 % zu senken, führt nach Ansicht des EuGH dazu, dass Treibhausgaszertifikaten ein wesentlicher Teil ihres wirtschaftlichen Wertes genommen wird.

Demnach stellte der EuGH zusammenfassend fest, dass eine nationale Steuer auf Emissionszertifikate dann unionsrechtswidrig ist, wenn durch sie die Ausgleichswirkung der Zuteilung kostenloser Zertifikate aufgehoben wird. Eine solche Steuer darf zudem nicht das Ziel des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit und der Verhinderung der Verlagerung von Treibhausgasemissionen widersprechen.



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