Geballte NHP-Expertise beim ÖWAV-Symposium „UVP-Recht in der Praxis“

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Vorstellung der UVP-Novelle, Judikatur des BVwG und des VwGH zum UVP-Recht, messerscharf analysierte Rechtsprobleme zu Detailfragen und NHP-Experten mitten drin. Ein voller Erfolg war die ÖWAV-Veranstaltung zum UVP-Recht im D3 Convention Center.

NHP-Partner Peter Sander führte bei der gestrigen Veranstaltung zum UVP-Recht im Vormittagsblock als Vorsitzender eines hochkarätigen Panels in das Thema ein. Neben Richter/innen des BVwG und des VwGH kamen auch die Legist/innen aus dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zu Wort. Zwei spannende Diskussionsrunden haben den Vormittag abgerundet.

NHP-Gründungspartner Martin Niederhuber analysierte die vom Gesetzgeber vielleicht gar nicht so sehr gewollte, aber von der Judikatur geduldete Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte zur Frage, ob im konkreten Einzelfall eine UVP überhaupt durchzuführen wäre oder nicht. Martin Niederhuber: „Wir finden hier eine große Vielfalt vor. Für die Praxis ist es wohl wichtig zu wissen, dass auch die Landesverwaltungsgerichte über die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht, ein gewichtiges Wort mitzureden haben.“

In einem gut gefüllten Auditorium wurden im Anschluss zahlreiche Detailprobleme des UVP-Rechts diskutiert, bevor – als Höhepunkt der Veranstaltung – eine Podiumsdiskussion die Veranstaltung abrundete, an welcher Professor Dr. Daniel Ennöckl, Mag. Thomas Alge, Dr. Gertrud Breyer vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie Dipl.-Ing. Wolfgang Hafner, der Projektleiter der 380-kV-Leitung Salzburg, über die unterschiedlichen Sichtweisen und Zugänge zur Umweltverträglichkeitsprüfung diskutierten; letztlich fruchtbringend gemeinsam mit dem Auditorium.

Einig waren sich alle Vortragenden und die Diskussionsteilnehmer/innen aus dem Publikum schließlich darin, dass die UVP wohl nicht das schlechteste Mittel im österreichischen Genehmigungsrecht darstellt, jedoch noch immer genügend Luft nach oben verbleibt. Zusätzlichen Zunder erfuhr die Veranstaltung freilich dadurch, dass am gestrigen Tag auch das Standortentwicklungsgesetz, welches ja maßgebliche verfahrensbeschleunigende Elemente in die UVP integrieren möchte, den Ministerrat passierte. Es wird wohl in Zukunft auch noch den einen oder anderen Diskussionspunkt in diesem Zusammenhang geben. Die NHP-Experten bleiben wie immer am Ball.

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