NH Rechtsanwälte erkämpfen Rückzahlung von Altlastensanierungsbeiträgen

Knalleffekt durch VwGH-Urteil: Der grenzüberschreitende Transport von Abfällen zur Herstellung von Bergversatzmaterial ist nicht AlSAG-pflichtig

Die auf Umwelt- und Abfallrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei NH Niederhuber Hager Rechtsanwälte GmbH hat für die ARGE Shredder, eine Interessengemeinschaft der sechs österreichischen Shredder-Betriebe, nach mehrjährigem Rechtsstreit eine an Deutlichkeit nicht zu überbietende Entscheidung erwirkt: Entgegen der bislang in Österreich gelebten Verwaltungspraxis ist der Export von Abfällen zur Herstellung von Materialien, die zur Stabilisierung stillgelegter Bergwerke verwendet werden (Bergversatz), nicht von der AlSAG-Beitragspflicht umfasst. „Das besondere an dieser Entscheidung ist, dass sie Umständen auch rückwirkend gelten kann. Für die österreichischen Shredder-Betriebe bestehen daher gute Chancen, die in der Vergangenheit für die Herstellung von Bergversatzmaterial bezahlten Altlastensanierungsbeiträge zurückzufordern“, erklärt RA Dr. Peter Sander.

Dr. Peter Sander, LL.M./MBA, Partner bei NH Rechtsanwälte, ist spezialisiert auf öffentliches Wirtschaftsrech, Anlagen-, Abfall- und Umweltrecht, sowie Wettbewerbs- und Beihilfenrecht und Vergaberecht. Er berät Unternehmen aus dem In- und Ausland seit bereits sieben Jahren in diesen Bereichen und ist Autor zahlreicher einschlägiger Publikationen.
 

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