MinroG: Gewinnungsberechtigung geht mit Liegenschaftserwerb über

  • 2018-01-04T17:05:00+01:00

Mit Erkenntnis vom 29.6.2017, Ro 2016/04/0012, bestätigt der VwGH die dingliche Wirkung von Gewinnungsberechtigungen nach dem MinroG und damit deren Übertragbarkeit durch den Erwerb von Liegenschaften.

Im Verfahren zur Auflassung eines Bergbaugebietes machte der frühere Liegenschaftseigentümer und Gewinnungsbetriebsplaninhaber seine Parteistellung als letzter Bergbauberechtigter geltend.

Der VwGH hält fest, dass der frühere Eigentümer bis zur Veräußerung der gegenständlichen Grundstücke jedenfalls Gewinnungsberechtigter war. Nach den Regelungen des MinroG komme aber grundsätzlich dem jeweiligen Liegenschaftseigentümer das zivilrechtliche Recht auf Gewinnung der grundeigenen mineralischen Rohstoffe zu. Aufgrund fehlender sondervertraglicher Überlassung der Gewinnungsberechtigung gehen daher mit Übergang des Eigentums an der Liegenschaft das zivilrechtliche Recht auf Gewinnung der grundeigenen mineralischen Rohstoffe und diesem folgend auch die Gewinnungsberechtigung auf den Liegenschaftserwerber über. Dem früheren Grundeigentümer komme demzufolge keine Parteistellung im späteren MinroG-Verfahren zu.

Mag. Florian Graber, NHP-Wien