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Nach der großen Novelle des Arbeitsgesetzbuchs ist es nun zulässig, die Gehaltzettel auch via elektronische Mittel (z.B. per E-Mail) zuzustellen. Dazu ist jedoch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer erforderlich.
Der Newsletter von Februar 2026 ist veröffentlicht - jetzt reinlesen.
RA Mag. Maximilian Schlenk verstärkt mit seiner Expertise das NHP-Team – und bleibt der Kanzlei treu, bei der er seine gesamte anwaltliche Ausbildung absolvierte.