3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Haftungsfeste Organisationen"Hat ein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht, ist es für den Geschäftsführer nicht möglich, die Einhaltung aller Auflagen und die Anwendung der nötigen Sorgfalt persönlich zu kontrollieren.https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-haftungsfeste-organisationenhttps://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-haftungsfeste-organisationen/@@download/image/Haftungsfeste-Organisationen_NM.jpg
2018-10-01T03:15:00+02:00
Hat ein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht, ist es für den Geschäftsführer nicht möglich, die Einhaltung aller Auflagen und die Anwendung der nötigen Sorgfalt persönlich zu kontrollieren.
Martin Niederhuber erklärt, dass die Gerichte in diesem Fall ein funktionierendes Regel- und Kontrollsystem verlangen und zählt zehn Grundsätze auf, die Unternehmer dabei beachten sollten.
RA Mag. Maximilian Schlenk verstärkt mit seiner Expertise das NHP-Team – und bleibt der Kanzlei treu, bei der er seine gesamte anwaltliche Ausbildung absolvierte.