NHP-Experte Peter Sander zeigte Möglichkeiten und Grenzen für den Gesetzgeber in der Abfallwirtschaft im Rahmen der Abfallwirtschaftstagung 2018 auf

  • 2018-04-19T14:44:43+02:00

Unter dem Titel „TrenntWende“ fand die letzten drei Tage (17.-19.4.2018) die Österreichische Abfallwirtschaftstagung 2018, gemeinsam veranstaltet vom ÖWAV, dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie der Stadt Salzburg eben dort statt. Beherrschendes Thema der Tagung waren Fragestellungen rund um die Abfalltrennung als ersten Schritt zur Kreislaufwirtschaft aber auch die Frage nach der Umsetzung der just gestern neu beschlossenen EU-Recyclingziele.

NHP-Partner Peter Sander erläuterte in diesem Zusammenhang den über 400 Tagungsteilnehmern die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erlassung von Geboten bzw. Verboten oder die Ausgestaltung von verschiedenen Abgaben- und Gebührenmodellen: „Gerade im Abfallrecht gibt es weitreichenden Eingriffe in die Rechtssphäre des einzelnen, die den wenigsten bekannt sind. So verpflichtet das Abfallwirtschaftsgesetz jeden einzelnen Abfallbesitzer, einen Entsorgungsvertrag mit einem ganz bestimmten Inhalt mit einem Abfallsammler oder Behandler abzuschließen. Nach Landesabfallrecht gibt es beispielsweise Enteignungsmöglichkeiten für Müllinseln. Das Abfallrecht greift daher sehr weitreichend in die Rechtssphäre auch von privaten Personen ein.“ Wie brandaktuell die Debatte über die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Zusammenhang ist zeigte die intensive Diskussion im Anschluss an die Vorträge.