3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Sind Bauunternehmer Abfallsammler?"Das Umweltministerium vertritt seit Jahrzehnten, dass Bauunternehmer Abfallsammler sind und insofern die dafür nötigen Erlaubnisse brauchen.https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-sind-bauunternehmer-abfallsammlerhttps://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-sind-bauunternehmer-abfallsammler/@@download/image/Sind-Bauunternehmer-Abfallsammler_NM.jpg
2018-09-03T15:15:00+02:00
Das Umweltministerium vertritt seit Jahrzehnten, dass Bauunternehmer Abfallsammler sind und insofern die dafür nötigen Erlaubnisse brauchen.
Martin Niederhuber berichtet über die – exzellent begründete – Entscheidung des LVwG Niederösterreich, dass Bauunternehmer (lediglich) als Abfallerzeuger zu klassifizieren sind.
Niederhuber & Partner zählt im aktuellen Chambers Europe Ranking 2026 erneut zu den führenden Kanzleien im Bereich „Public Law: Planning and Environment“. Auch auf individueller Ebene wurden unsere Rechtsanwälte besonders hervorgehoben: Martin Niederhuber wird weiterhin als einer der führenden Anwälte im Umweltrecht geführt, während Florian Stangl als „Up and Coming“ ausgezeichnet wurde.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt: