Ist der Klimaschutz einklagbar?

Hochkarätig besetzte Tagung der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Wien gemeinsam mit dem Ökobüro und Niederhuber & Partner erörterte die Möglichkeit von „Klimaklagen“ in Österreich und Europa

Nachdem im Rahmen von Impulsvorträgen bereits aus ökonomischer und medizinischer Sicht Klimawandel und Klimaschutz beleuchtet wurden, ging es rechtlich ans Eingemachte: Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer erläuterte die rechtlichen Möglichkeiten, Klimawandel und Klimaschutz zum Gegenstand von Gerichtsverfahren zu machen. Erste Erfahrungsberichte von bisherigen Verfahren in Österreich und Deutschland lieferten Mag. Judith Fitz vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und Dr. Franziska Heß von der deutschen Anwaltskanzlei Baumann aus Würzburg.

Abgerundet wurde die Tagung zur „Climate Litigation“ durch eine von Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, dem Leiter der Forschungsstelle Umweltrecht, geleitete Podiumsdiskussion, an der auch Dr. Peter Sander von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte teilgenommen hat: „Der aus heutiger Sicht noch am ehesten gangbare Weg führt wohl über eine intensivere Berücksichtigung in Anlagengenehmigungsverfahren – aber das geschieht bisher kaum!“, erläutert Peter Sander. Abschließend wurde einhellig festgehalten, dass wegen der Wichtigkeit des Klimaschutzes primär der Gesetzgeber gefordert wäre, einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen.

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