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Am 13.8.2012 trat die Seveso III-Richtlinie 2012/18/EU in Kraft.
Die Umsetzung muss bis 31.5.2015 erfolgen. Mit der Neuregelung wird ua die Öffentlichkeitsinformation erweitert. Bereits ab 15.2.2014 werden Schweröle den Erdölerzeugnissen nach Anhang I zugerechnet.
18.10.2012, Magdalena Gollé
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Die Regulierung von CO₂ entwickelt sich derzeit zu einem eigenständigen Rechtsbereich. Für Industrieunternehmen, Anlagenbetreiber und Projektentwickler gewinnen Fragen der CO₂-Abscheidung, -Nutzung, -Speicherung und -Zertifizierung zunehmend an praktischer Bedeutung: