Plastiksackerl-Verbot ab 2020

  • 2019-08-22T12:10:00+02:00

Als einer der ersten Mitgliedstaaten verbietet Österreich das Inverkehrsetzen von Kunststofftragetaschen.

Kaum ein Umweltthema erfährt ähnlich breite Aufmerksamkeit wie der Kampf gegen Plastik. Im Rahmen der Novelle hat Österreich ein generelles „Plastik­sackerl-Verbot“ erlassen und damit die EU-Verpflichtungen (bezüglich sehr leichten Kunststofftragetaschen sogar über-)erfüllt (§§ 13i-13m AWG 2002).

Ab 1.1.2020 ist es demnach verboten, in Geschäften Kunststofftragetaschen an Verbraucher für die verkauften Waren abzugeben, es sei denn, es handelt sich dabei um biologisch abbaubare oder um wiederverwendbare Plastiksackerl. Für Letztvertreiber besteht eine einjäh­rige Übergangsfrist für die Abgabe der Restbestände.

Dr. Florian Stangl, NHP-Wien