Alle Neuerungen im Abfallrecht – Frisch präsentiert bei Informationsveranstaltung von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte in Wien

Nach dem erfolgreichen Auftakt in Salzburg lud NHP zum 2. Erfahrungsaustausch zur kürzlich beschlossenen Novelle des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes.

Im freien Spiel der Kräfte hat der Nationalrat noch vor der Sommerpause eine umfassende Deregulierungsnovelle zum Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen, die durch das Umweltministerium unter Einbeziehung von Wirtschaft, Verbänden und Universitäten vorbereitet worden ist. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte haben die für die Praxis wichtigen Neuerungen für die Abfallwirtschaft in den bis auf den letzten Platz gefüllten Kanzleiräumlichkeiten am Standort Wien im Rahmen eines Erfahrungsaustausches vorgestellt. Nach den Vorträgen von Markus Wohlmuth (Amt der Wiener Landesregierung) sowie der NHP-Partner Martin Niederhuber und David Suchanek folgte eine teilweise hitzige Diskussion, in der unter anderem erörtert wurde, ob nun Bauunternehmer für Abbrucharbeiten auch eine abfallrechtliche Sammlererlaubnis brauchen oder in wie weit die Umweltministerin künftig Bescheide der Länder anfechten bzw. korrigieren kann.

Dazu Martin Niederhuber, Gründungspartner von NHP: „Wie immer bei Neuerungen im Abfallrecht besteht großer Informationsbedarf. Die rege und auf sehr hohem Niveau geführte Diskussion zeigt die Notwendigkeit solcher Veranstaltungen.

Weitere Informationsveranstaltungen über die AWG-Novelle Rechtsbereinigung 2019 werden im September noch in Graz und im Dezember in Wien abgehalten werden.

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