Rumänien: Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs
Um wirtschaftliches Wachstum zu stimulieren wurde von der rumänischen Regierung ein neues
Arbeitsgesetzbuch verabschiedet. Damit sollen neue, „flexiblere“ Vorgangsweisen auf dem Arbeitsmarkt implementiert werden.
2011-08-12T11:50:00+02:00
Die Änderungen treten mit 30.04.2011 in Kraft. Sie sind auch auf bestehende Arbeitsverträge anwendbar.
- Die schriftliche Form des Einzelarbeitsvertrags ist verbindlich.
- Das Gesundheitszeugnis muss, unter Sanktion der Nichtigkeit, vor oder bei Abschluss des Einzelarbeitsvertrags vorgelegt werden.
- Die Informationen in Bezug auf die Arbeitsverträge werden online registriert und sind umfassender.
- Die Kumulierung von Einzelarbeitsverträgen bedarf keiner Anzeige des Hauptvertrages mehr.
- Leistungsziele und Bewertungskriterien dürfen nun in die Einzelarbeitsverträge eingeführt werden.
- Die Probezeiten in befristeten oder unbefristeten Einzelarbeitsverträgen wurden geändert.
- Die Dienstreisen der Arbeitnehmer sind für maximal 60 Kalendertage mit einer Verlängerung von maximal 60 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Maximaler Zeitraum 12 Monaten.
- Befristete Einzelarbeitsverträge haben ab jetzt eine Dauer von 36 Monaten (vorher 24 Monate).
- Beendigung des Einzelarbeitsvertrags – Änderung der Formulierungen.
- Kündigung der Einzelarbeitsverträge – Kündigungsfristen wurden geändert.
- Flexible Arbeitszeiten – Bezugszeitraum wurde auf 4 Monate abgeändert; Veränderungen auch im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen für Nachtschichten und Überstunden.
- Leiharbeit – zahlreiche wichtige Änderungen für Zeitarbeitsvermittler (z.B. Dauer der Verleihung von 24 Monaten zu maximal 36 Monaten (Vergütungsregelungen werden vereinfacht);
- Urlaubsplanung – mindestens 10 aufeinanderfolgende Werktage binnen eines Kalenderjahrs.
- Disziplinarmaßnahmen – Aussetzungen als Disziplinarmaßnahme wurde aufgehoben.