Loading...
Am 13.8.2012 trat die Seveso III-Richtlinie 2012/18/EU in Kraft.
Die Umsetzung muss bis 31.5.2015 erfolgen. Mit der Neuregelung wird ua die Öffentlichkeitsinformation erweitert. Bereits ab 15.2.2014 werden Schweröle den Erdölerzeugnissen nach Anhang I zugerechnet.
18.10.2012, Magdalena Gollé
Hochwasser- und Starkregenschutzmaßnahmen bei Gebäuden - Handlungsleitfaden für Gemeinden, Bürgermeister und Planer Teil 2
Jetzt in den Newsletter von Dezember 2025 reinlesen!
§ 24a AWG 2002