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Am 13.8.2012 trat die Seveso III-Richtlinie 2012/18/EU in Kraft.
Die Umsetzung muss bis 31.5.2015 erfolgen. Mit der Neuregelung wird ua die Öffentlichkeitsinformation erweitert. Bereits ab 15.2.2014 werden Schweröle den Erdölerzeugnissen nach Anhang I zugerechnet.
18.10.2012, Magdalena Gollé
Niederhuber & Partner zählt im aktuellen Chambers Europe Ranking 2026 erneut zu den führenden Kanzleien im Bereich „Public Law: Planning and Environment“. Auch auf individueller Ebene wurden unsere Rechtsanwälte besonders hervorgehoben: Martin Niederhuber wird weiterhin als einer der führenden Anwälte im Umweltrecht geführt, während Florian Stangl als „Up and Coming“ ausgezeichnet wurde.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt:
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