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Am 13.8.2012 trat die Seveso III-Richtlinie 2012/18/EU in Kraft.
Die Umsetzung muss bis 31.5.2015 erfolgen. Mit der Neuregelung wird ua die Öffentlichkeitsinformation erweitert. Bereits ab 15.2.2014 werden Schweröle den Erdölerzeugnissen nach Anhang I zugerechnet.
18.10.2012, Magdalena Gollé
Anh II Z 10 lit h UVP-RL 2011/92/EU; Anh 1 Z 10 lit e UVP-G 2000
Bei „Frag den Anwalt" bekommen Interessierte Einblicke in den juristischen Arbeitsalltag einer Umweltrechtskanzlei und haben die Möglichkeit Fragen zu Bewerbung und Berufseinstieg zu stellen.
Hochwasser- und Starkregenschutzmaßnahmen bei Gebäuden - Handlungsleitfaden für Gemeinden, Bürgermeister und Planer