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Nach der großen Novelle des Arbeitsgesetzbuchs ist es nun zulässig, die Gehaltzettel auch via elektronische Mittel (z.B. per E-Mail) zuzustellen. Dazu ist jedoch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer erforderlich.
Hochwasser- und Starkregenschutzmaßnahmen bei Gebäuden - Handlungsleitfaden für Gemeinden, Bürgermeister und Planer Teil 2
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§ 24a AWG 2002