3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Aarhus Konvention", Mag. Martin Niederhuber
3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Aarhus Konvention", Mag. Martin NiederhuberMag. Martin Niederhuber erklärt im heutigen Video wie die Aarhus Konvention - und damit die Rechte der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren - funktioniert und was diese mit dem slowakischen Braunbären zu tun hat.https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2017/3-minuten-umweltrecht-aarhus-konvention-mag-martin-niederhuberhttps://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2017/3-minuten-umweltrecht-aarhus-konvention-mag-martin-niederhuber/@@download/image/NHP_YouTube_Thumbnail_Aarhus_Konvention.jpg
2017-11-15T10:35:00+01:00
Mag. Martin Niederhuber erklärt im heutigen Video wie die Aarhus Konvention - und damit die Rechte der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren - funktioniert und was diese mit dem slowakischen Braunbären zu tun hat.
In diesem zweiten Video zum Thema Photovoltaik-Anlagen bei „3 Minuten Umweltrecht“ beschäftigt sich Katharina Häusler mit der Frage, welche besonderen Bestimmungen es für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gibt.
Warum dürfen Abfallbehandlungsanlagen im Grünland errichtet werden? Warum sieht man Abfallbehandlungsanlagen teilweise am Rand einer Gemeinde? Das hat Gründe, die im AWG zu suchen sind. Genau mit dieser Frage beschäftigt sich Peter Sander in dieser Folge von „3 Minuten Umweltrecht“.
Die Diskussion rund um die Aarhus-Konvention ist ein endloses Katz-und-Maus-Spiel. Gerichte und Gesetzgeber battlen sich um die Frage, ob die betroffene Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Genehmigungsverfahren zu beteiligen ist oder nicht. Was der Landesgesetzgeber von Niederösterreich dazu kürzlich entschieden hat, berichtet Martin Niederhuber in diesem Video von „3 Minuten Umweltrecht“.