3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Aarhus III - Konsequenzen für die Praxis"
3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Aarhus III - Konsequenzen für die Praxis"Das bereits dritte Video von Martin Niederhuber zur Aarhus-Konvention.https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-aarhus-iii-konsequenzen-fuer-die-praxishttps://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-aarhus-iii-konsequenzen-fuer-die-praxis/@@download/image/Aarhus-III---Konsequenzen-fuer-die-Praxis_NM.jpg
2018-03-14T16:10:00+01:00
Das bereits dritte Video von Martin Niederhuber zur Aarhus-Konvention.
Martin Niederhuber erörtert, welche Auswirkungen die EuGH-Entscheidung Protect, die NGOs und Nachbarn noch umfassendere Parteistellung und gerichtliche Überprüfungsrechte einräumt, auf behördliche Genehmigungsverfahren hat.
Niederhuber & Partner zählt im aktuellen Chambers Europe Ranking 2026 erneut zu den führenden Kanzleien im Bereich „Public Law: Planning and Environment“. Auch auf individueller Ebene wurden unsere Rechtsanwälte besonders hervorgehoben: Martin Niederhuber wird weiterhin als einer der führenden Anwälte im Umweltrecht geführt, während Florian Stangl als „Up and Coming“ ausgezeichnet wurde.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt: