3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Haftungsfeste Organisationen"Hat ein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht, ist es für den Geschäftsführer nicht möglich, die Einhaltung aller Auflagen und die Anwendung der nötigen Sorgfalt persönlich zu kontrollieren.https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-haftungsfeste-organisationenhttps://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-haftungsfeste-organisationen/@@download/image/Haftungsfeste-Organisationen_NM.jpg
2018-10-01T03:15:00+02:00
Hat ein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht, ist es für den Geschäftsführer nicht möglich, die Einhaltung aller Auflagen und die Anwendung der nötigen Sorgfalt persönlich zu kontrollieren.
Martin Niederhuber erklärt, dass die Gerichte in diesem Fall ein funktionierendes Regel- und Kontrollsystem verlangen und zählt zehn Grundsätze auf, die Unternehmer dabei beachten sollten.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt: