3 MINUTEN UMWELTRECHT: "Sind Bauunternehmer Abfallsammler?"Das Umweltministerium vertritt seit Jahrzehnten, dass Bauunternehmer Abfallsammler sind und insofern die dafür nötigen Erlaubnisse brauchen.https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-sind-bauunternehmer-abfallsammlerhttps://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2018/3-minuten-umweltrecht-sind-bauunternehmer-abfallsammler/@@download/image/Sind-Bauunternehmer-Abfallsammler_NM.jpg
2018-09-03T15:15:00+02:00
Das Umweltministerium vertritt seit Jahrzehnten, dass Bauunternehmer Abfallsammler sind und insofern die dafür nötigen Erlaubnisse brauchen.
Martin Niederhuber berichtet über die – exzellent begründete – Entscheidung des LVwG Niederösterreich, dass Bauunternehmer (lediglich) als Abfallerzeuger zu klassifizieren sind.
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt: