Strompreiszone vor der „Wiedervereinigung“?

  • 2019-12-11T15:43:00+01:00

Das EU-Gericht erklärt die Anordnung der EU-Energieagentur zur Trennung der gemeinsamen Strompreiszone zwischen Deutschland und Österreich für rechtswidrig.

Es war der energiepolitische Aufreger des Jahres 2018: Auf Drängen der EU-Energieagentur ACER haben Deutschland und Österreich die zuvor bestehende gemeinsame Strompreiszone getrennt. Als Folge davon konnten österreichischen Elektrizitätshändler nur mehr begrenzt günstigen Strom in Deutschland kaufen – was die heimischen Haushalte und Betriebe mit Energiemehrkosten in Höhe von 220 Millionen Euro belastete.

Hintergrund der Anordnung der ACER waren die hohen Erzeugungskapazitäten von erneuerbaren Energien im Norden bei schwachem Ausbaugrad der Leitungsnetze in Richtung Süden, was zur Konsequenz hatte, dass die Elektrizität auf dem Weg nach Österreich die Übertragungsnetze in Polen und Tschechien überlastete.

Die Entscheidung der EU-Energieagentur ist jedoch aufgrund eines Verfahrensfehlers formal rechtswidrig erfolgt, so das EuG in seiner Entscheidung vom 24.10.2019 (T-332/17; T-333/17).

ACER kann das Urteil nun beim EuGH bekämpfen oder das Strompreiszonenverfahren wiedereröffnen. Unmittelbare Auswirkungen auf die Preiszone hat das Urteil somit nicht, es ist aber Wasser auf den Mühlen der Befürworter einer „Wiedervereinigung“ des deutsch-österreichischen Strommarktes und könnte auch in dem am OLG Wien anhängigen Kartellrechtsverfahren gegen den deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT eine Rolle spielen.

 

Dr. Florian Stangl, NHP Wien