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Wir arbeiten ab sofort im Home Office.
Der Kanzleibetrieb wird im vollen Umfang aufrechterhalten. Sie erreichen uns wie immer am Festnetz und über unsere Handy-Nummern. Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute!
Martin Niederhuber für das gesamte NHP-Team
Anlässlich eines Vorabentscheidungsverfahrens betreffend ein Straßenbauvorhaben in Niederösterreich wurden im Urteil vom 26.2.2026 (C-131/24) folgende Aussagen betreffend die Auslegung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Vogelschutz-Richtlinie getätigt:
Der Newsletter von Februar 2026 ist veröffentlicht - jetzt reinlesen.