Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ (Energy Efficiency First – EnEff-1st) gilt als neues Leitprinzip des europäischen Energierechts.
Doch was sich konkret hinter diesem schillernden Begriff verbirgt, war bislang weitgehend unklar. Mit den jüngst erschienenen Leitlinien möchte die Kommission Licht ins Dunkel bringen.
Grundgedanke des EnEff-1st
-Prinzips ist es, Energieeffizienzlösungen nach dem
neuesten Stand der Technik zu ermitteln, ihre Anwendung zu ermöglichen und
ihre Umsetzung zu gewährleisten. In den (rechtlich unverbindlichen) Leitlinien
wird erörtert, wie dieser Grundsatz in der Praxis umgesetzt werden kann. Der
Adressatenkreis des EnEff-1st
-Prinzips ist weit und umfasst sowohl Politik und
Regulierungsbehörden auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene als auch
Unternehmen und Investoren; ihre Entscheidungen sollen (auch) von dem
EnEff-1st
-Gedanken geleitet sein. Eine besondere Bedeutung wird Vorrangein
räumung für Energieeffizienzmaßnahmen in der Bewertung von Alternativent
scheidungen beikommen. Hierzu nennen die Leitlinien konkrete Bespiele, wie der
Grundsatz in bestimmten Sektoren umgesetzt werden könnte bzw. sollte (z.B. bei
der Energieversorgung; siehe Pkt. 4 des Anhangs).
Die Leitlinien sollen fünf Jahre nach der Veröffentlichung überprüft werden und können gegebenenfalls durch weitere Leitlinien bzw. Handbücher ersetzt oder ergänzt werden.
Julius Spieldiener und Florian Stangl, Wien
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