Abfallbeauftragtenkurs

Abfallbeauftragtenkurs

  • Jedes österreichische Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmer ist gemäß § 11, Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen.

    Ziel:
    Zeugnis zum Abfallbeauftragten (anerkannt als Nachweis für die fachliche Qualifikation für den Abfallbeauftragten gemäß AWG).

    Zielgruppe:
    Mitarbeiter, die sich zum Abfallbeauftragten qualifizieren möchten.

    Inhalt:
    Abfallwirtschaftsgesetz und Verordnungen - Aufgaben der Behörden - Anfall und Behandlung von nicht gefährlichem Abfall - Anfall und Behandlung von gefährlichem Abfall - Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes - Verpackungsverordnung - Exkursion zu einem Abfallentsorgungs- und Sortierbetrieb - Prüfung.

    Voraussetzungen:
    Allgemeine Berufspraxis wünschenswert.

    Prüfung:
    Schriftlich, Teil der Ausbildung - keine weiteren Kosten.

    Dauer: 6 Tage, am 6.11. redet Mag. Martin Niederhuber

    Anmeldung

  • Zeit: 2012-11-06 08:00:00+01:00 - 2012-11-15 17:00:00+01:00
  • Ort: WIFI Kärnten, Europaplatz 1, 9021 Klagenfiurt
  • Vortrag/Moderation NHP: Mag. Martin Niederhuber
  • Weitere Informationen
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