Artenschutz Praxisseminar

Artenschutz Praxisseminar

Vom Biber zum Neuntöter
Bewilligung von Anlagen versus Artenschutz?

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    Durch die topografische Vielfalt und das Zusammentreffen verschiedener biogeografischer Regionen verfügt Österreich über eine artenreiche Fauna und Flora. In Bezug auf die einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist Österreich im mitteleuropäischen Vergleich eines der artenreichsten Länder, bei den Blütenpflanzen und Farnen überhaupt das artenreichste. Zahlreiche Arten stehen jedoch bereits jetzt auf der Roten Liste.

    Der Artenschutz wird in Österreich durch die Naturschutzgesetze der neun Bundesländer mit den entsprechenden Verordnungen geregelt. Von wichtiger Bedeutung sind jedoch auch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union sowie innternationale Konventionen, die sich ebenfalls mit Angelegenheiten des Artenschutzes befassen oder diesen indirekt unterstützen, wie die Berner Konvention, die Bonner Konvention oder die Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites).

    Nun stellen sich hier folgende Fragen: Wleche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Planung sowie Realisierung von Projekten zu beachten? Wie sieht die Praxis im Vollzug der Artenschutzgesetze aus? Wie können Projekte im Einklang mit dem Artenschutz realisiert werden? Diese und noch mehr Fragen und Antworten sollen in dem halbtägigen ÖWAV-Seminar behandelt werden. Im Rahmen der Diskussionszeiten können dann brisante Fragen direkt mit den Experten besprochen werden.


  • Zeit: 2011-11-03 12:30:00+01:00 - 2011-11-03 17:00:00+01:00
  • Ort: Kommunalkredit Austria AG, Türkenstraße 9, 1090 Wien, Österreich
  • Vortrag/Moderation NHP: Mag. Martin Niederhuber, Mag. Paul Reichel
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