Beteiligung von Umweltorganisationen in wasserrechtlichen Verfahren?

  • 2017-11-28T11:00:00+01:00

Generalanwältin Sharpston gewährt Umweltorganisationen in unionsrechtlich determinierten Wasserrechtsverfahren Parteistellung (Rs C-664/15, Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation, Schlussanträge vom 12.10.2017).

Im österreichischen Ausgangsfall beantragte eine Umweltorganisation Parteistellung in einem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend die Wasserentnahme aus einem Fluss zu Beschneiungszwecken.

In diesem Zusammenhang legte der VwGH dem EuGH die Frage vor, ob die Wasserrahmenrichtlinie einer Umweltorganisation auch Rechte einräumt, zu deren Schutz sie Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben müsste.

Die Generalanwältin bejaht diese Frage und geht noch weiter: Umweltschutzorganisationen müssten danach alle Verstöße der Mitgliedstaaten gegen Verpflichtungen aus Umweltrichtlinien der EU geltend machen können. Wenn nun aber nationale Vorschriften das Überprüfungsrecht einer Umweltorganisation von der vorherigen Beteiligung am verwaltungsbehördlichen Verfahren abhängig machen, könnte dies zur Konsequenz haben, dass einer Umweltorganisation bereits Parteistellung in diesem Verfahren einzuräumen ist.

Wenn sich der EuGH nun den Schlussanträgen der Generalanwältin anschließt, ist von einer spürbaren Ausdehnung der Parteienrechte in unionsrechtlich determinierten Umweltverfahren auszugehen.

Mag. Julia Menguser, NHP-Salzburg