Der EuGH hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 10. November 2020 (Rechtssache C 644/18) eine potenziell richtungsweisende Erkenntnis zur Thematik der Luftverschmutzung getroffen, in dem er sich im vorliegenden Fall mit der Qualifikation von Grenzwertüberschreitungen und der Geeignetheit von erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der solchen auseinandersetzt.